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EU-Methanemissionsverordnung: Umsetzung mit K3V energy und dem Modul Methangas-LDAR

 

Am 5. August 2024 ist die EU-Methanemissionsverordung in der Bundesrepublik Deutschland offiziell in Kraft getreten. Sie erweitert die Anforderungen an die Gasinfrastrukturbetreiber hinsichtlich der Erfassung und Vermeidung von klimaschädlichen Methanemissionen (CH4) erheblich.

  • Die EU-Methanemissionsverordung enthält Vorgaben zur Vermeidung von Methanemissionen im Bereich Betrieb, Instandhaltung und Neubau von Gasversorgungsleitungen im öffentlichen Bereich sowie für GDRM-Anlagen.
  • Hinzu kommt eine Pflicht zur Überprüfung von Methangasemissionen aus dem Netz, etwa durch Diffusion oder durch Störungen. Diese Pflicht besteht zusätzlich (und nach dem derzeitigen Informationsstand auch parallel) zur Überprüfung des Netzes aus sicherheitstechnischen Aspekten.
     
  • Es besteht eine umfangreiche Dokumentations- und Berichtspflicht. Nach Artikel 16 der EU-Methanemissionsverordung müssen insbesondere alle Ausblas- und Abfackelvorgänge sowie Störungen detailliert dokumentiert und gemeldet werden.

Die Regulierung betrifft nicht nur Emissionen, die aus dem natürlichen Methan-Anteil im Erdgas stammen. Sie gilt auch für Bio-Methan, das in die Gasnetze eingespeist wird.

Als Betreiber von Gasnetzen und -anlagen setzen Sie die EU-Methanemissionsverordnung mit unserer Software-Lösung K3V energy und dem Modul Methangas-LDAR bequem und gleichzeitig rechtssicher um.

Mit der Geräteverwaltung werden die erforderlichen Geräte wie zum Beispiel Fackel, Gasleckprüfgerät etc. verwaltet und einzelnen Aufträgen zugeordnet. Es können für unterschiedliche Instandhaltungsmaßnahmen Aufträge angelegt werden, in denen die erforderlichen Parameter für eine LDAR-Messkampagne gemäß EU-Methanemissionsverordnung bereits hinterlegt sind. Dazu werden entsprechende Daten erfasst und verwaltet für diese Vorgänge:

  • Leitungen in Betrieb und außer Betrieb nehmen,
  • Gasnetzüberprüfung bei festgestellten Undichtigkeiten,
  • Instandhaltungsmaßnahme nach DVGW G495 an Gasanlagen
  • sowie Störungsmaßnahmen bezüglich Gasundichtigkeiten.


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