Die Stationstechnik gemäß der anerkannten Regeln der Technik zu managen, ist eine komplexe Aufgabe für Netzbetreiber. Die Anlagen eines Transport- oder Verteilnetzes beinhalten neben Komponenten wie Rauchmeldern, Blitzschutzanlagen, Brandmelde- und Löschanlagen auch Modems oder sonstige Netzwerk-Komponenten. Digitale Technik zu Datenaustausch in Echtzeit und zur Fernsteuerung von Anlagen sind Stand der Technik. Komplexe Steuerungstechnik wird in den Stationen über die Sekundärtechnik in Form von SPS-Steuerung zur Verfügung gestellt, denn moderne Anlagen in der Energiewirtschaft sind über Fernwirktechnik mit der Zentrale verbunden. Zusätzlich sind in Anlagen oft EDV-gestützte Arbeitsplätze eingerichtet.
Energieversorgungsunternehmen müssen verschiedene rechtliche Grundlagen für den Betrieb des Netzes beachten. Dazu gehört auch die Stationstechnik in den Anlagen, siehe etwa für Gas- und Stromnetzbetreiber § 49 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Für diese Grundversorger ergibt sich die Wartungspflicht für die Stationstechnik aus § 11 EnWG. Dabei gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als eingehalten, wenn die einschlägigen Regelwerken des DVGW oder VDI beachtet werden, § 49 EnWG. Für andere Netzarten gelten ggf. andere rechtliche Normen oder Regelwerke. Allgemeine rechtliche Grundlagen sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Auf die Verfügbarkeit einer aktuellen Dokumentation und eines Instandhaltungskonzeptes mit auswertbaren Instandhaltungsergebnissen wird explizit verwiesen.
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