Die häufig auch als „Methanverordnung“ bezeichnete EU-Methanemissionsverordnung ist am 5. August 2024 in der Bundesrepublik Deutschland offiziell in Kraft getreten. Sie bedeutet für die Eigentümer und Betreiber gastechnischer Anlagen erheblichen organisatorischen und operativen Aufwand zur Erfassung und Vermeidung von klimaschädlichen Methanemissionen (CH4).
Artikel 14 der "Methanverordnung" regelt die Rahmenbedingungen für eine entsprechende LDAR-Messung Typ 2.
LDAR-Messung Typ 2
Als Gasinfrastrukturbetreiber sind Sie nach Artikel 14 der "Methanverordnung" verpflichtet:
- Bis zum 5. August 2025 alle potentiellen Leckagestellen auf Dichtheit zu prüfen.
- Danach sind diese Prüfungen in definierten Abständen zu wiederholen.
- Festgestellte Leckagen in vorgegebenen Fristen zu reparieren.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer LDAR-Messung Typ 2.