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LDAR-Meldung nach
Artikel 14 der EU-Methanverordnung

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Verwechselung von LDAR und Jahresmeldung. Artikel 14 der „Methanverordnung“ regelt die operative Leckagesuche (LDAR), während Artikel 12 die Berichtspflicht zur Quantifizierung vorschreibt. Beide Normen haben unterschiedliche Ziele und Anforderungen. Die turnusmäßige Durchführung von LDAR-Messungen nach Artikel 14 erfüllt die Instandhaltungspflicht, ersetzt aber keinesfalls die komplexe Ermittlung der Jahresemissionen für die Meldung gemäß Artikel 12. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall.
 

Wie Sie als Betreiber von Gasinfrastruktur pragmatisch mit dem Thema LDAR-Meldung nach Artikel 14 umgehen, zeigen wir Ihnen in einen kurzen Video.

LDAR-Meldung – Der einfachste Weg der Meldung (Stand: 2-2026)

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